Marcel Pohl Immobilien
Marcel Pohl Immobilien war ein Berliner Immobilienmakler, de...

Datenschutz beim Immobilienmakler: Was passiert mit Ihren Daten?

· Marcel Pohl
Datenschutz beim Immobilienmakler: Was passiert mit Ihren Daten?

Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen oder einfach nur eine Besichtigung vereinbaren möchte, gibt dabei zwangsläufig persönliche Daten preis. Name, Telefonnummer, Einkommensnachweise, manchmal sogar eine Ausweiskopie – das alles landet beim Makler, noch bevor ein Vertrag unterschrieben ist. Viele Menschen fragen sich dabei berechtigt: Was passiert mit diesen Informationen? Wie lange werden sie gespeichert, und wer hat darauf Zugriff?

Gute Fragen. Und als seriöser Makler sollte man darauf klare, ehrliche Antworten geben können.

Welche Daten ein Immobilienmakler erhebt

Der Datenaustausch beginnt oft schon mit dem ersten Kontaktformular oder einem kurzen Telefonat. Doch im Verlauf einer Immobilientransaktion wächst die Datenmenge deutlich.

Kontakt- und Identifikationsdaten

Zu den grundlegenden Daten gehören Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Bei konkretem Kaufinteresse oder spätestens bei Vertragsverhandlungen kommt die Legitimationsprüfung hinzu: Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Makler dazu, die Identität von Käufern und Verkäufern anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu verifizieren. Das ist keine Schikane, sondern gesetzliche Pflicht.

Finanzielle und bonitätsrelevante Informationen

Verkäufer wollen wissen, ob ein Interessent ernsthaft kaufen kann. Deshalb werden häufig Selbstauskünfte, Gehaltsnachweise oder eine Finanzierungsbestätigung der Bank angefragt. Diese Daten sind besonders sensibel und verdienen entsprechend sorgfältige Behandlung.

Objektbezogene Daten

Auch Informationen über die Immobilie selbst – Grundrisse, Energieausweis, Kaufpreis, Mietverträge – sind im weitesten Sinne personenbezogene oder zumindest schützenswerte Daten, gerade wenn sie Rückschlüsse auf die Eigentümer zulassen.

Die DSGVO im Immobilienbereich

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten – also auch für Immobilienmakler. Die zentralen Grundsätze lassen sich vereinfacht so zusammenfassen:

  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Wer seine Telefonnummer für eine Besichtigungsanfrage hinterlässt, willigt nicht automatisch in einen Werbeverteiler ein.
  • Datensparsamkeit: Es werden nur die Daten erhoben, die wirklich notwendig sind.
  • Transparenz: Betroffene müssen darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden, warum, wie lange sie gespeichert bleiben und an wen sie weitergegeben werden.
  • Speicherbegrenzung: Nach Abschluss des Geschäftsvorgangs müssen Daten gelöscht werden – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. steuerrechtliche Pflichten von 6–10 Jahren) erfordern eine längere Speicherung.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

Datenweitergabe – wer bekommt Ihre Daten?

Ein Makler arbeitet selten allein. Im Laufe einer Transaktion können folgende Dritte involviert sein:

  • Notare (zur Beurkundung des Kaufvertrags)
  • Banken und Finanzierungspartner
  • Gutachter oder Energieberater
  • Kooperationsmakler aus dem eigenen Netzwerk

Jede Weitergabe muss entweder auf einer Rechtsgrundlage basieren oder durch eine ausdrückliche Einwilligung gedeckt sein. Seriöse Makler informieren Klienten darüber aktiv – in der Datenschutzerklärung und im persönlichen Gespräch.

Ihre Rechte als Betroffene Person

Die DSGVO gibt Ihnen als Käufer oder Verkäufer weitreichende Rechte:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können jederzeit erfragen, welche Daten über Sie gespeichert sind.

Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO): Falsche Daten müssen auf Ihren Wunsch hin korrigiert werden.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Nach Abschluss des Vorgangs können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen – soweit keine Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Insbesondere gegen die Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit Widerspruch einlegen.

Beschwerderecht: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde – in Berlin ist das die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Was einen vertrauenswürdigen Makler auszeichnet

Datenschutz ist keine bürokratische Last, sondern Ausdruck von Respekt gegenüber Klienten. Wer ernsthaft mit Menschen und ihren Lebensumständen arbeitet – und der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört zu den bedeutendsten Entscheidungen im Leben –, behandelt persönliche Informationen entsprechend.

Konkret bedeutet das: eine klare, verständliche Datenschutzerklärung, die Einholung der Einwilligung vor jeder Datenerhebung, ein strukturierter Umgang mit Dokumenten (keine unverschlüsselten E-Mail-Anhänge mit Ausweiskopien) und die proaktive Information über Datenweitergaben.

Der IVD (Immobilienverband Deutschland) gibt übrigens hilfreiche Hinweise dazu, warum Makler nach dem Personalausweis fragen dürfen und müssen – und was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist.

Fazit: Transparenz ist keine Option, sondern Grundlage

Wer seinen Makler nach der Datenschutzerklärung fragt oder wissen möchte, warum bestimmte Unterlagen benötigt werden, hat dazu jedes Recht. Ein guter Makler beantwortet diese Fragen ohne Zögern. Denn wer transparent mit Daten umgeht, schafft die Vertrauensbasis, die für eine erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich ist – gerade wenn es um etwas so Persönliches geht wie das eigene Zuhause.