Marcel Pohl Immobilien
Marcel Pohl Immobilien war ein Berliner Immobilienmakler, de...

Notarvertrag beim Immobilienkauf: Das müssen Sie wissen

· Marcel Pohl
Notarvertrag beim Immobilienkauf: Das müssen Sie wissen

Der Notartermin gilt für viele Immobilienkäufer als der spannendste Moment des gesamten Prozesses – und gleichzeitig als der am wenigsten verstandene. Dabei ist es genau dieser Schritt, der den Kauf rechtlich besiegelt und beide Seiten schützt. Wer weiß, was im Notarvertrag steht und welche Kosten auf einen zukommen, geht deutlich entspannter in diesen Termin.

Warum der Notar beim Immobilienkauf Pflicht ist

In Deutschland ist die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie ist der Kaufvertrag schlicht unwirksam. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Der Notar ist eine neutrale Instanz, die weder Käufer noch Verkäufer vertritt, sondern das rechtssichere Zustandekommen des Geschäfts sicherstellt. Er prüft das Grundbuch, klärt über rechtliche Konsequenzen auf und sorgt dafür, dass beide Parteien wissen, worauf sie sich einlassen.

Gerade in einer Stadt wie Berlin, wo Immobilien oft unter Zeitdruck und mit erheblichem Kapitaleinsatz gekauft werden, ist diese unabhängige Funktion des Notars keine Formalie – sie ist echter Schutz.

Was im Notarvertrag steht

Der Kaufvertrag für eine Immobilie ist kein Standardformular, das man einfach unterschreibt. Er enthält eine Reihe von Regelungen, die für Käufer und Verkäufer gleichermaßen relevant sind.

Die wichtigsten Bestandteile

Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der vereinbarte Preis wird exakt festgehalten, ebenso die Fälligkeit der Zahlung. In der Regel wird der Kaufpreis erst nach einer sogenannten Fälligkeitsmitteilung des Notars überwiesen – ein wichtiger Schutzmechanismus für den Käufer.

Auflassungsvormerkung: Direkt nach Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf das Eigentum und verhindert, dass die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig verkauft oder belastet wird.

Besitzübergang: Der Vertrag legt fest, wann der Käufer Besitz, Nutzen und Lasten der Immobilie übernimmt – in der Regel mit vollständiger Kaufpreiszahlung.

Gewährleistungsausschluss: Bei Bestandsimmobilien wird die gesetzliche Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Arglistig verschwiegene Mängel sind davon jedoch nicht erfasst – ein wichtiger Unterschied, den Käufer kennen sollten.

Grundschulden und Belastungen: Bestehende Belastungen im Grundbuch – etwa eine Grundschuld der Verkäuferbank – werden im Vertrag geregelt. Meist erfolgt die Löschung aus dem Kaufpreis heraus.

Vor dem Termin: Der Vertragsentwurf

Bevor es zum eigentlichen Notartermin kommt, erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, der beiden Parteien mindestens zwei Wochen vor Beurkundung vorliegen soll. Diese Zeit sollte man nutzen – den Entwurf in Ruhe lesen, offene Fragen notieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Wer unvorbereitet zum Termin erscheint, unterschreibt im Zweifel Klauseln, die er nicht vollständig verstanden hat.

Die Kosten: Wer zahlt was?

Notarkosten und Grundbuchgebühren

Beim Kaufvertrag Immobilien Berlin trägt in aller Regel der Käufer die Notarkosten sowie die Grundbuchgebühren. Zusammen belaufen sie sich auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.

Die Notargebühren sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und nicht verhandelbar. Sie richten sich nach dem Kaufpreis und sind degressiv gestaffelt – bei teureren Objekten ist der prozentuale Anteil etwas geringer.

Ein Beispiel zur Orientierung:

Kaufpreis Notarkosten (ca.) Grundbuchgebühren (ca.) Gesamt (ca.)
300.000 € 1.500 € 600 € 2.100 €
500.000 € 2.200 € 900 € 3.100 €
800.000 € 3.200 € 1.300 € 4.500 €

Diese Werte sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen vom genauen Leistungsumfang ab – etwa ob zusätzlich eine Grundschuld beurkundet wird, was bei Immobilienfinanzierungen häufig der Fall ist.

Kosten für den Verkäufer

Der Verkäufer hat in der Regel keine direkten Notarkosten zu tragen, kann aber für die Löschung bestehender Grundbucheintragungen (z. B. einer alten Grundschuld) anfallende Gebühren übernehmen müssen. Das wird individuell im Vertrag geregelt.

Grunderwerbsteuer – nicht zu vergessen

Neben den Notarkosten fällt für den Käufer die Grunderwerbsteuer an – in Berlin derzeit 6,0 Prozent des Kaufpreises. Diese Steuer ist nicht Teil des Notarvertrags, wird aber erst fällig und vom Finanzamt erhoben, nachdem der Notar den Vertrag eingereicht hat. Ohne den Nachweis der bezahlten Grunderwerbsteuer erfolgt keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Was beim Notartermin selbst passiert

Der Notar liest den gesamten Vertrag vor – das klingt nach Formalität, ist aber bewusst so vorgeschrieben. Käufer und Verkäufer haben jederzeit das Recht, Fragen zu stellen. Der Notar ist verpflichtet, alle Unklarheiten zu erläutern. Erst dann wird unterschrieben.

Nach der Unterzeichnung übernimmt der Notar die Koordination der weiteren Schritte: Er beantragt die Auflassungsvormerkung, holt notwendige Genehmigungen ein, kümmert sich um die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und veranlasst schließlich die Eigentumsumschreibung. Die eigentliche Arbeit des Notars beginnt also erst nach dem Termin.

Wer den Prozess in seiner Gesamtheit verstehen möchte, findet auf den Seiten der Bundesnotarkammer unter notar.de weiterführende Informationen rund um notarielle Leistungen beim Immobilienkauf.

Häufige Missverständnisse

„Der Notar arbeitet für den Verkäufer" – Falsch. Der Notar ist neutral und gesetzlich zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er wird zwar oft vom Verkäufer oder Makler vorgeschlagen, der Käufer darf jedoch einen anderen Notar wählen.

„Der Vertragsentwurf ist nicht verhandelbar" – Falsch. Einzelne Klauseln können und sollten bei Bedarf angepasst werden. Spätestens beim Entwurf ist der richtige Moment, Änderungswünsche einzubringen.

„Nach der Unterschrift bin ich sofort Eigentümer" – Nicht ganz. Das wirtschaftliche Eigentum (Besitz, Nutzen, Lasten) geht mit Kaufpreiszahlung über. Das rechtliche Eigentum ist erst mit der Eintragung im Grundbuch vollständig, was einige Wochen dauern kann.


Der Notarvertrag ist das Herzstück jeder Immobilientransaktion. Wer die Struktur kennt, die Kosten im Blick hat und sich Zeit nimmt, den Entwurf sorgfältig zu lesen, erlebt den Notartermin nicht als bürokratisches Hindernis – sondern als den beruhigenden Abschluss eines wichtigen Kaufprozesses.